Warum regelmäßiger Schnitt notwendig ist
Hedera helix wächst unter günstigen Bedingungen jährlich um bis zu einen Meter. Ohne regelmäßigen Rückschnitt überwächst die Pflanze Fenster, dringt in Regenrinnen ein und klettert auf das Dach. Dort kann sie Dachziegel anheben und Abdichtungen beschädigen. An Holzrahmen und Türanschlüssen begünstigt eingewachsener Efeu Feuchteschäden.
In Deutschland gilt außerdem: Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist das Zurückschneiden von Hecken, Gebüsch und Bäumen vom 1. März bis zum 30. September eingeschränkt. Starke Eingriffe sind in diesem Zeitraum verboten, da viele Vogelarten in und an Efeubewuchs nisten. Leichte Pflegearbeiten, die das Wachstum nicht wesentlich beeinträchtigen, sind jedoch möglich.
Die richtigen Schnittzeiten
Für den Fassadenefeu gibt es zwei empfohlene Schnittzeitpunkte:
Frühjahrsschnitt (Februar bis Mitte März)
Kurz vor dem Austrieb ist der ideale Zeitpunkt für einen stärkeren Rückschnitt. Die Pflanze regeneriert sich rasch durch den einsetzenden Frühjahrstrieb. In diesem Zeitraum sind Vogelnester noch nicht aktiv belegt. Die Schnittflächen heilen durch den Saftfluss schnell ab.
Herbstschnitt (Oktober bis November)
Nach der Brutzeit und vor dem ersten Frost kann ein formgebender Schnitt vorgenommen werden. Dieser Schnitt dient vor allem dazu, das Wachstum in Richtung Dach, Rinnen und Fenster zu unterbinden. Ein starker Rückschnitt im Herbst stresst die Pflanze stärker, da keine schnelle Regeneration durch Neuaustrieb möglich ist.
Vor dem Schnitt immer auf Vogelnester und -bruten prüfen. Efeu bietet ganzjährig Schutz für viele Vogelarten. Nester dürfen nach BNatSchG nicht gestört werden.
Welche Bereiche müssen geschnitten werden
Beim Fassadenefeu sind folgende Bereiche regelmäßig zu kontrollieren und zurückzuschneiden:
- Dachtraufe und Regenrinnen: Triebe, die die Traufkante erreichen, müssen abgetrennt werden. Einmal in der Rinne eingewachsener Efeu kann dort schwer zu entfernen sein.
- Fenster- und Türrahmen: Einen Abstand von mindestens 30–50 cm zu Öffnungen freihalten. Efeu an Rahmen beschleunigt die Verwitterung von Dichtungen und Holzwerk.
- Elektroleitungen und Wasserrohre: Kletterpflanzen können sich um Leitungen wickeln und diese beschädigen oder den Zugang blockieren.
- Mauerwerksrisse: Wenn Triebe in Risse gewachsen sind, diese sorgfältig entfernen und den Riss reparieren.
Geeignetes Werkzeug
Für den Rückschnitt von Fassadenefeu sind folgende Werkzeuge geeignet:
- Astschere / Gartenschere: Für einzelne Triebe bis etwa 1,5 cm Durchmesser. Scharfe Blätter sind wichtig, um saubere Schnitte ohne Quetschungen zu erzielen.
- Heckenschere (manuell oder elektrisch): Für großflächige Formschnitte an gut zugänglichen Bereichen.
- Säge: Für dickere, verholzte Haupttriebe.
- Leiter mit Sicherung: An höheren Fassadenpartien zwingend erforderlich. Bei Arbeiten über Körperhöhe ist eine standsichere Leiter oder ein Gerüst notwendig.
Schutzhandschuhe werden empfohlen: Der Milchsaft von Hedera helix kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen auslösen. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt Efeu als Pflanze mit Kontaktallergiepotenzial auf.
Entsorgung des Schnittguts
Efeu-Schnittgut sollte nicht auf dem Kompost entsorgt werden, wenn die Pflanze noch lebensfähige Triebe oder Wurzelreste enthält. Efeu kann auch aus Schnittgut wieder austreiben. Geeignete Entsorgungswege sind:
- Grüngutcontainer der kommunalen Entsorgungsbetriebe
- Häckseln und anschließend kompostieren (gut durchgemischter Kompost mit ausreichend Temperatur)
- Entsorgung über den Restmüll bei kleinen Mengen
Efeu entfernen: Worauf achten
Soll ein bestehender Efeubewuchs vollständig entfernt werden, ist Vorsicht geboten. Haupttriebe am Boden durchtrennen und die Pflanze absterben lassen, bevor sie von der Wand gezogen wird. Direkt von der Wand reißen kann Putz und Mauerwerk beschädigen. Nach dem Trocknen lassen sich die Haftorgane leichter entfernen, hinterlassen aber oft Reste, die eine Reinigung oder Neuverputzung erfordern.
Quellenangaben
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39: Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen. gesetze-im-internet.de
- Robert Koch-Institut (RKI): Allergene Pflanzen. rki.de
- Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL): Rückschnitt von Kletterpflanzen. bgl-ev.de